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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

Allen Aufträgen und Geschäftsbeziehungen zwischen der INK-Drop GmbH und dem vermittelten Tattoo Artist und dem Kunden liegen denfolgenden Geschäftsbedingungen zugrunde.

§ 2 Terminvereinbarung & Guthaben

  1. Der Kunde kann für Arbeiten einen oder mehrere Termine über die INK-Drop GmbH verschiedene Tattoo Artists zugeteilt bekommen. Bei dem Point of Sale kann die INK-Drop GmbH 30% der Gesamten Zahlungssumme fordern. Bei Fertigstellung des Termins/Projekts werden die restlichen 70% eingefordert

  2. Terminverlegungen sind wirksam bis zu 7 Werktagen vorher nach persönlicher oder Telefonischer Absprache. In diesem Fall hat der Kunde einen Anspruch auf einen Folgetermin, jedoch ohne Berücksichtigung auf bevorzugte Behandlung.

  3. Das Guthaben von 30% wird von der INK-Drop GmbH bei dem Point of Sale als Umsatz gebucht. Sollte der Kunde zu einem geplanten Termin nicht erscheinen, ohne die Frist von 7 Werktagen einzuhalten, oder sich nicht telefonisch oder persönlich gemeldet hat verfällt der Anspruch auf einen Ersatztermin sowie bereits vereinbarte folge Termine. Dies gilt insbesondere auch für Nachstechtermine. Ausgenommen von nachweislich höheren Mächten oder zum Beispiel einem Krankheitsfall.

  4. Sagt der Kunde seinen Termin Fristgerecht ab, werden Ihm die 30% Vorausszahlung zurückerstattet.


§ 3 Preise

  1. Die INK-Drop GmbH bietet Festpreise in Form von Preisspannen an.

  2. Diese Preise sind für den Kunden, als auch den Artist bindend.

  3. Wünscht der Kunde nach Fertigstellung des Tattoos eine Änderung steht es der INK-Drop GmbH frei dafür einen weiteren Preis festzulegen. Hierfür gelten die gleichen Terminbestimmungen wie bei dem Ersttermin. 

§ 4 Rechte und Pflichten des Kunden

  1. Der Kunde trägt Sorge dafür, dass er zu dem vereinbarten Termin in einem Zustand erscheint, der den Eingriff für den Artist vertretbar macht. Dazu gehört insbesondere.
    - Keine Einnahme von Alkohol- oder Betäubungsmitteln min. 24h vor dem Termin
    - Keine Einnahme von gerinnungshemmenden oder sonstigen Medikamenten, welche die Durchführung der Arbeit ausschließlich oder wesentlich erschweren.- 
    - Keine Applikation von Oberflächenanästhetika.- 
    Der Kunde leidet nicht an Erkrankungen, welche die Durchführung der Arbeit ausschließlich oder wesentlich erschweren. Insb. Infektionserkrankungen
    - Ihm sind auch keine Allergien bekannt gegen Inhaltsstoffe von Tätowier Farben, Piercingschmuck oder sonstigen Tätowier- bzw. Piercing mitteln.- 
    - Der Kunde erscheint in einem für den Artist zumutbaren hygienischen Zustand. 
    - Bei Tätowierungen: Die Kundin ist nicht schwanger bzw. stillt zum Zeitpunkt des Termins ihr Kind nicht mehr.

  2. Der Kunde ist verpflichtet, den Artist vor einem Termin übermögliche Allergien, Medikamente oder Krankheiten zu informieren (z.B. HIV, Hepatitis, Epilepsie, Diabetes etc.)

  3. Zu Beginn einer Tätowierung wird i.d.R. durch den Artisten eine Schablone (Stencil) auf die Haut appliziert. Der Kunde nimmt sowohl die Positionierung als auch den Inhalt der Schablone genauestens in Augenschein und prüft Evtl. Änderungswünsche bzw. Fehler (insb. Bei Schriften und Zahlen). Evtl. Änderungswünsche bzw. Fehler teilt der Kunde dem Artisten vor Beginn der Tätowierung mit. Mit dem Start der Arbeit willigt der Kunde in Positionierung und Inhalt der Arbeit ein.

  4. Der Kunde folgt den Anweisungen des Artists vor und während des Eingriffes. Nur dann kann der Artist gewährleisten, dass der Eingriff sicher erfolgt.

  5. Der Kunde willigt vor dem Termin in den Eingriff ein und gibt dafür eine schriftliche Einverständniserklärung ab.

  6. Erfüllt ein Kunde vor oder während eines Termins seine Pflichten wie oben beschrieben nicht, so gilt dies als Terminabsage durch den Kunden aufgrund von Umständen, die er zu vertreten hat.

  7. Der Artist gewährt dem Kunden ein unbeschränktes, unbefristetes und unwiderrufliches Nutzungsrecht an der durchgeführten Arbeit.

  8. Der Kunde hat jedoch keinen Anspruch auf die Überlassung eines eventuell gefertigten Entwurfs. Wenn der Kunde diese im Einzelfall zu erwerben wünscht, ist hierzu eine gesonderte Vereinbarung erforderlich. Es ist jedoch dem Artisten überlassen, ob er in diese Vereinbarung einwilligt.

  9. Bei Vorlagen, die auf den Kundenwunsch tätowiert werden, stellt der Kunde die INK-Drop GmbH & den Artist für die Nutzungsrechte an der Vorlage von allen Rechtsansprüchen Dritter frei.

  10. Der Kunde hat die Option auf einen Revisionstermin bis zu 7 Tage vor dem Eingriff.

§ 5 Rechte und Pflichten des Tattoo Shop/ Tattoo Artists

  1. Der Kunde wird vor dem Termin über den Eingriff sowie über die damit verbundenen Risiken schriftlich aufgeklärt. 
    - Der Tattoo Shop so wie der Tattoo Artist können die Durchführung einer Arbeit ablehnen. Dies geschieht insb. Unter folgenden Umständen:
    - Es Handelt sich bei einem Tattoo-Motiv um die Arbeit eines anderen Tätowierers, die 1 zu 1 kopiert werden soll

    - Vorlage bzw. Motiv lassen insbesondere durch Ihre Größe eine dauerhaft gute Arbeit nicht zu (Verschwimmen der Konturen und Zulaufen von Leerstellen).
    - Der Inhalt der Arbeit steht in erheblichem Widerspruch zur inneren Überzeugung der INK-Drop GmbH oder des Tattoo Artists.

  2. Die Urheber- und Verwertungsrechte eines Tattoo-Entwurfs verbleiben immer beim Tattoo Artist.

  3. Wir weisen darauf hin, dass die INK-Drop-GmbH bzw. der Tattoo Artist gemäß §642 BGB das Recht hat, bei Nicht- erscheinen zu einem vereinbarten Termin ohne rechtzeitige Absage eine angemessene Entschädigung zu verlangen (die vereinbarte Vergütung für den Termin). In so einem Fall hat die INK-Drop-GmbH bzw. der Tattoo Artist das Recht, nach §643 BGB alle weiteren Termine des Kunden zu kündigen.

  4. Willigt der Kunde in die Fotografie einer fertigen Arbeit durch den Artisten oder den Tattoo Shop ein, so haben sowohl der Artist als auch die INK-Drop GmbH das uneingeschränkte und unentgeltliche Recht zu deren Nutzung, Vervielfältigung und Veröffentlichung. Wünscht der Kunde keine persönliche Nennung (z.B. durch Verlinkung auf Social Media Plattformen), so teilt er dies dem Artisten bzw. der INK-Drop GmbH bei Erstellung des Fotos mit. Auf Wunsch des Kunden kann die Arbeit auch so fotografiert werden, dass das Gesicht des Kunden mit abgebildet ist bzw. unkenntlich gemacht wird.

  5. Der Tätowierer hat das Recht auf einen Revisionstermin, der mindestens 7 Tage vor dem eigentlichen Termintag stattfinden sollte, insofern das Datum der Terminvereinbarung nicht zu jung ist oder die Situation es nicht zulässt, wie z.B. bei diversen Gast-Tätowieren.

§ 6 Nachstechen

  1. Der Kunde hat grundsätzlich das Recht, bis zu 12 Monate nach Fertigstellung einer Tätowierung (Ende Letzter Termin) ein unentgeltliches Nachstechen zu verlangen, wenn es im Zuge der Abheilung zu Farbverlusten in der Tätowierung gekommen ist.

  2. Wenn die Ursache für den Farbverlust jedoch in einer unsachgemäßen Pflege der Tätowierung liegt, evtl. Nachstechtermine kostenpflichtig.

  3. Hand-, Fuß-, Finger-Tattoos & Tattoos in den Bereichen von Schleimhäuten sind von dem Anspruch auf einen Nachstechen befreit und stets Kostenpflichtig.

§ 7 Haftungsausschluss

  1. Für Komplikationen bei der Wundheilung und daraus möglicherweise resultierende Folgen (Wundinfektion, Vernarbungen, Beschädigung der Tätowierung etc.) infolge von Fehlern oder Nachlässigkeiten des Kunden wird keine Haftung übernommen. Der Kunde wird aufgefordert, sich an die ihm überlassenen Pflegehinweise zu halten und im Falle eines unerwarteten Heilungsverlaufs unmittelbar mit uns in Kontakt zu treten oder bei erheblichen Problemen einen Arzt aufzusuchen.

  2. Wir weisen darauf hin, dass bei einem Eingriff auch bei höchster Sorgfalt Verschmutzung bzw. Beschädigung von Kleidung und Schuhwerk durch Farbe, Desinfektionsmittel und sonstige Materialien geschehen können. Wir empfehlen daher dringend, zum Termin alte und/oder dunkle Kleidung und Schuhe anzuziehen, um Schäden vermeiden. Weder die INK-Drop-GmbH noch der Artist haften für Verschmutzung bzw. Beschädigung von Kleidung und Schuhwerk durch Farbe, Desinfektionsmittel und sonstige Materialien.

§ 9 Sonstiges

  1. Es gelten ergänzend die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches in der jeweiligen gültigen Fassung soweit diese nicht zu diesen Geschäftsbedingungen im Widerspruch stehen.

  2. Der Gerichtsstand ist Köln

  3. Ist oder wird eine Bestimmung aus diesen AGB oder aus dem Vertrag zwischen der INK-Drop GmbH bzw. Artist und dem Kunden unwirksam, so bleiben diese AGB sowie der Vertrag im Übrigen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die deren Sinn wirtschaftlich möglichst nahekommt.

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